Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

Hauptmenü schließen
  • Nachrichten
  • Dossier
  • Media
    • Fotos
    • Audios
    • Videos
  • Produkte
  • Redaktion
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz & Cookies
Login
Noch kein Kunde?
Hier finden Sie unsere Produkte

Passwort vergessen?
Hauptmenü anzeigen
Produkte
Produkte
Suche
Login
Inhalt:

Sinai: Verhandlungen über Katherinenkloster ins Stocken geraten

13.10.2026 14:00
Ägypten/Kirche/Justiz/Orthodoxie/Katharinenkloster
Laut Medienberichten nach wie vor keine Einigung im Streit um Besitzverhältnisse des orthodoxen Klosters in Sicht
Kairo/Athen, 13.10.2026 (KAP) Die Bemühungen um eine Einigung über die Eigentumsverhältnisse und den Betrieb des orthodoxen Katharinenklosters im Sinai haben eine kritische Phase erreicht, da die Verhandlungen der Mönche mit den ägyptischen Behörden, bei denen auch der griechische Staat im Hintergrund beteiligt ist, offenbar ins Stocken geraten sind. Das berichtet zumindest das Portal "OrthodoxTimes" am Dienstag unter Berufung auf die griechische Zeitung "Kathimerini".

Hintergrund des Konflikts ist ein langjähriger Rechtsstreit zwischen der Griechisch-orthodoxen Kirche und dem ägyptischen Staat über die Eigentumsverhältnisse an der Klosteranlage sowie an Gärten, religiösen Stätten und weiteren Grundstücken in der Umgebung. Ein ägyptisches Berufungsgericht stellte im Mai 2025 fest, dass die betreffenden Flächen dem Staat gehören. Zugleich bestätigte es nach ägyptischer Darstellung das Recht der Mönche, das eigentliche Kloster und bestimmte religiöse Stätten weiterhin zu nutzen. Für weitere Grundstücke ordnete das Gericht jedoch die Räumung an. Gegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt, bis 24. Oktober muss der ägyptische Oberste Gerichtshof seine Entscheidung dazu bekannt geben.

Seit Monaten soll im Hintergrund verhandelt werden. Laut Informationen, die in letzter Zeit nach außen drangen, sieht auch das in Ausarbeitung befindliche Abkommen den ägyptischen Staat als Eigentümer vor. Gleichzeitig würde es dem Kloster das dauerhafte Besitz- und Nutzungsrecht an diesen Stätten ohne finanzielle Gegenleistung einräumen. Die Regelung würde alle Gebäude und Einrichtungen innerhalb der Klostermauern sowie Kapellen außerhalb des Klostergeländes, einschließlich der Kapelle des Heiligen Gipfels, umfassen. Es blieben jedoch Fragen offen, welche weiteren Objekte von der Vereinbarung erfasst werden und zu welchen Bedingungen.

Ein ungelöstes Problem betrifft die außerhalb der Klostermauern gelegenen und für den Lebensunterhalt der Mönche sowie die Lebensmittelversorgung des Klosters unerlässlichen Klostergärten. Diese Ländereien wurden rechtlich vom Kloster abgetrennt, und die diskutierten Vorschläge würden Berichten zufolge langfristige Pachtverträge zu einem symbolischen Preis beinhalten.

Altabt warnt vor Abkommen

Der frühere Abt des Katharinenklosters, Erzbischof Damianos, hatte schon im Juli vor dem Abschluss eines solchen Abkommen gewarnt. Die Vereinbarung könnte die mehr als 1.000 Jahre alte Institution dauerhaft ihrer Eigentumsrechte berauben, erklärte der Altabt in einem offenen Brief an den neuen Abt, Erzbischof Symeon, und die im Kloster lebenden Mönche. Damianos forderte die Klostergemeinschaft auf, sich einer solchen Regelung bis zuletzt zu widersetzen.

Das im 6. Jahrhundert gegründete Katharinenkloster liegt am Fuß des Berges Sinai und gilt als eines der ältesten durchgehend für seinen ursprünglichen Zweck genutzten christlichen Klöster der Welt. Es gehört seit 2002 zum Unesco-Welterbe.
zurück

  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz & Cookies
Katholische Presseagentur Kathpress
1010 Wien, Singerstraße 7/6/2
Tel: +43 / 1 / 512 52 83


© 1947-2026 KATHPRESS - Katholische Presseagentur Österreich
nach oben springen