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Münchner Erzdiözese zahlt Schmerzensgeld an Missbrauchsopfer

13.10.2026 09:14
Deutschland/Justiz/Kirche/Missbrauch
Bayerische Erzdiözese hatte sich in Zivilverfahren um Schadensersatzansprüche im Fall "Peter H." nicht auf Verjährung berufen - Fall machte auch wegen Bezügen zur Amtszeit von Joseph Ratzinger als Münchner Erzbischof weltweit Schlagzeilen
Traunstein/München, 13.10.2026 (KAP/KNA) Mit einem Vergleich vor Gericht ist ein langer Schmerzensgeldprozess eines deutschen Missbrauchsopfers gegen die katholische Kirche zu Ende gegangen. Wie das Landgericht Traunstein am Montag laut Katholischer Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte, haben sich der Kläger und die Erzdiözese München und Freising gut vier Jahre nach der Klageerhebung auf Zahlung eines Schmerzensgeldes verständigt. Der Fall hatte seit dem Jahr 2010 weltweit Schlagzeilen gemacht, auch wegen Bezügen zur Amtszeit des späteren Papst Benedikt XVI. (2005-2013) als Erzbischof von München ab Ende der 1970er-Jahre.

Auf Wunsch des Geschädigten wurde die Schmerzensgeldsumme nicht veröffentlicht. Im Gegenzug nahm dieser die Klage gegen den Essener Diözesanpriester Peter H. zurück. Ursprünglich hatte der Mann mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Grundlage für die rechtskräftige Einigung ist ein vom Gericht bestelltes und seit Juli 2025 vorliegendes psychiatrisches Sachverständigengutachten. Demnach ist die psychische und soziale Entwicklung des Klägers auch auf das Missbrauchsgeschehen Mitte der 1990er-Jahre zurückzuführen.

Auf dieser Basis schlug das Gericht laut Mitteilung im September 2025 einen Korridor für eine aus seiner Sicht angemessene Schmerzensgeldzahlung vor. Die Erzdiözese München und Freising habe angeboten, den darin genannten Höchstbetrag zu zahlen; der Kläger habe zugestimmt. Die Erzdiözese begrüßte die Einigung.

Der heute 42-jährige Mann hatte geltend gemacht, einmal als Volksschüler vom damaligen Pfarrer im oberbayerischen Garching an der Alz sexuell missbraucht und damit für sein ganzes weiteres Leben schwer geschädigt worden zu sein. Bereits während des Prozesses waren mehrere Ärzte als Zeugen gehört worden, die den Kläger behandelt oder begutachtet hatten. Ihren Aussagen zufolge entwickelte der Mann, der aus schwierigen Familienverhältnissen stammt, eine schwere Suchtproblematik und Persönlichkeitsstörung. Gefängnisaufenthalte hätten sich mit Entzugsversuchen und kurzen Phasen der Enthaltsamkeit abgewechselt. Missbrauch komme als Mitursache für die späteren Probleme des Mannes in Betracht, aber nicht als alleiniger Grund.

Zeitweise zählte auch der emeritierte, mittlerweile verstorbene Papst Benedikt XVI. zu den Beklagten. Dieser war von 1977 bis 1982 Münchner Erzbischof, als die Entscheidung fiel, Peter H. aus Essen in die Erzdiözese München und Freising aufzunehmen. Nach Angaben des Landgerichts Traunstein ruht dieser 2023 abgetrennte Teil des Verfahrens weiterhin, da Rechtsnachfolger von Benedikt XVI. bisher nicht benannt worden seien.

Der Fall Peter H. gilt als einer der prominentesten Missbrauchsfälle der katholischen Kirche in Deutschland. Seit 2010 machte er weltweit Schlagzeilen, auch wegen der Bezüge zu Benedikt XVI. Der Geistliche verging sich an Minderjährigen an mindestens vier Orten in Nordrhein-Westfalen und Oberbayern.
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