Niederländische Kirchenrechtsexpertin Wijlens bei Synoden-Symposium in Puchberg: "Man muss nicht auf Rom warten" bei Umsetzung der Beschlüsse des weltweiten Synodalen Prozesses
Linz, 16.09.2026 (KAP) Die Beteiligung von Laien an der kirchlichen Leitungsgewalt hat seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil stetig zugenommen und durch den weltweiten Synodalen Prozess eine zusätzliche Legitimation erhalten. Diesen Befund hat die Kirchenrechtsexpertin Myriam Wijlens am Mittwoch beim internationalen Symposium "Shaping Synodality in Europe" präsentiert, das noch bis Donnerstag in Puchberg bei Wels stattfindet. Die in Erfurt lehrende Kanonistin ist auch Konsultorin des vatikanischen Generalsekretariats der Bischofssynode und sieht in der Umsetzung des Synodendokuments die Diözesanbischöfe und Bischofskonferenzen gefordert. Es gelte im Rahmen der Umsetzung die eröffneten Spielräume zu gestalten. "Man muss nicht auf Rom warten", so Wijlens resümierend.
So seien die Bischofskonferenzen und die Diözesanbischöfe aufgefordert, wirksame Formen und Verfahren der Rechenschaftspflicht und Bewertung zu entwickeln, sagte die Kirchenrechtlerin unter Bezugnahme auf das Schlussdokument der Synode. Bischöfe und Bischofskonferenz hätten auch die Aufgaben "synodal zu handeln und dabei die Gläubigen - auch die Frauen - einzubeziehen". Dabei gelte es "das kanonische Recht sowie den jeweiligen Kontext zu beachten, einschließlich der zivilrechtlichen Anforderungen, der berechtigten Erwartungen der Gesellschaft und der Verfügbarkeit von Fachleuten auf diesem Gebiet".
Aktive Teilhabe von Laien stärken
"Während der gesamten Synode von 2021 bis 2024 und aus aller Welt heraus war das Thema, das am eindringlichsten zur Sprache kam, die aktive Teilhabe aller Getauften", betonte die KIrchenrechtsexpertin. Ein wichtiger Aspekt dabei sei die Mitwirkung der Laien an der Leitung in der Kirche. Ein Blick auf die Entwicklungen beim kirchlichen Eherecht zeige, dass in diesem Bereich die Ausübung von Leitungsgewalt durch Laien deutlich zugenommen habe. So sei im Jahr 1970 noch geregelt gewesen, dass die Entscheidungsbefugnis im kirchlichen Eheverfahren bei einem Kollegium bestehend aus drei Priestern lag. Inzwischen habe sich das deutlich gewandelt. So sei es seit 2015 möglich, dass dieses Gremium, das über die Nichtigkeit einer Ehe entscheidet, aus zwei Frauen und einem Diakon, der verheiratet sein kann, bestehen könne.
Eine weitere bedeutende Entwicklung habe sich im Jahr 2021 ereignet, als Papst Franziskus das Privileg von Kardinälen, Bischöfen und apostolischen Nuntien abschaffte, in Verfahren vor den Gerichten des Vatikan ausschließlich vom Papst angehört zu werden. Der Papst erlaubte Laien, in diesen Verfahren als Richter zu fungieren. So sei Kardinal Giovanni Becciu der erste Kardinal gewesen, der vor einem Laienrichter stand.
Laien in vatikanischen Führungsämtern
Eine deutliche Zunahme der Beteiligung von Laien an der Leitung der Kirche habe schließlich die Kurienreform durch Papst Franziskus gebracht. Seither ist es möglich, dass Laien Führungsämter in der Römischen Kurie bekleiden können, die mit Leitungsbefugnissen verbunden sein können, betonte Wijlens.
So wurden 2023 drei Frauen zu Mitgliedern des Dikasteriums für die Bischöfe ernannt, die damit an den Verfahren zur Ernennung von Bischöfen beteiligt sind. "Im Anschluss daran ernannte Papst Franziskus zunächst eine Sekretärin für das Dikasterium für die Institute des geweihten Lebens und später auch eine Präfektin. Papst Leo XIV. bestätigte nicht nur diese Ernennung, sondern ernannte auch weitere Präfektinnen und Leiterinnen von Dikasterien", hielt Wijlens fest.
Besonders interessant an diesen Beispielen sei, "dass diesen Personen die Leitungsbefugnisse nicht ad personam übertragen werden. Es ist äußerst wichtig zu erkennen, dass sich nicht das Gesetz geändert hat, sondern dessen Anwendung. Es wurde anerkannt, dass das bereits existierende Amt einem Laien anvertraut werden konnte". Dies habe Auswirkungen darauf, wie man die Mitwirkung von Laien - und somit von Frauen - in Zukunft weiter ausgestalten könne. Mehr als bisher sollte man sich daher fragen, "ob bestehende Ämter auf Diözesanebene die Ausübung der Weihegewalt überhaupt erfordern. Wenn nicht, können wir diese dann Laien übertragen?", so Wijlens.