Podiumsdiskussion in Wien über Rolle des Kirchenrechts für eine Kirche in säkularer Gesellschaft - Schipka: Synodalität bietet zukunftsfähige Methode, um unterschiedliche Positionen zusammenzubringen
Wien, 25.02.2026 (KAP) In einer pluralen und säkularen Gesellschaft ist die Kirche nicht nur aufgerufen, ihr eigenes Selbstverständnis und ihre Sendung neu zu bedenken, sondern auch im Bereich der Pastoral wie des Kirchenrechts Ambiguitätstoleranz zu lernen: Darin zeigten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Podiumsdiskussion am Dienstagabend in Wien einig. Unter dem Titel "Zukunft der Kirche in der säkularen Gesellschaft. Kirchenrechtliche Herausforderungen gesellschaftlicher Transformationsprozesse" diskutierten der Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz, Peter Schipka, der Pastoraltheologe Jan Loffeld, die Religionssoziologin Kristina Stoeckl, der Kirchenrechtlicher Martin Rehak und die Kanzlerin der Diözese Innsbruck, Magdalena Bernhard, an der Universität Wien miteinander.
Für die Kirche als "global player" mit einer klaren rechtlichen Verfasstheit bedeute die "Ungleichzeitigkeit in der Welt" eine ständige Herausforderung, sagte der Münchner Kirchenrechtler Rehak. Die Kunst bestehe darin, trotz aller Ungleichzeitigkeit die Einheit nicht zu gefährden und zugleich "eine Haltung der inneren Weite zu bewahren, damit Kirche weiterhin ein Ort für alle Gläubigen bleibt". Hier sei auch das Kirchenrecht gefordert, sich künftig "mehr als Schlichter, denn als Richter" zu verstehen und zur Kompromissfindung im Streit unterschiedlicher Positionen beizutragen, regte Rehak an.
Eine Chance, die zunehmenden Konflikte in der Kirche, aber auch jene zwischen Kirche und säkularer Welt zu moderieren, sieht Bischofskonferenz-Generalsekretär Schipka in den Methoden des Aushandelns und Zuhörens gegeben, wie sie der weltweite Synodale Prozess für die Kirche erarbeitet hat. "Synodalität ist keine kurzfristige Pflichtübung, sondern eine Haltung, die eine Antwort auf die Frage nach der Zukunft von Kirche in der säkularen Gesellschaft darstellt", so Schipka. Zugleich sah der Generalsekretär die kirchliche Personalentwicklung künftig noch stärker gefragt: "Wir müssen einen Schwerpunkt auf die Auswahl und Ausbildung kirchlicher Amtsträger - ob mit oder ohne Weihe - legen".
Dem an der Universität Tillburg lehrenden Pastoraltheologen Jan Loffeld zufolge werde vieles im Blick auf die Zukunftsfähigkeit der christlichen Kirchen davon abhängen, ob es ihnen gelingt, "den Stimmen der vielen Getauften, der Menschen auch mit multiplen Religiositäten in der Kirche Gehör zu verschaffen". Synodalität könne nur Frucht bringen, wenn diese Stimmen eine wirkliche Repräsentanz in der Kirche finden und wenn die Kirche also "aus den eigenen Blasen herauskommt". Ein Schielen auf bloße gesellschaftliche "Anschlussfähigkeit" werde dabei nicht genügen, so der Pastoraltheologe. Vielmehr werde es darauf ankommen, demütig und "ohne Angst vor Verlusten" auf die säkularen Realitäten zuzugehen.
Die an der römischen LUISS-Universität lehrende Religionssoziologin Kristina Stoeckl sieht das Kirchenrecht vor die Aufgabe gestellt, stärker die soziologischen Realitäten wahrzunehmen, in denen die kirchliche Autorität "nur mehr eine unter vielen" ist. Auch die "multiplen Formen der Religiosität", die Menschen in sich vereinen können, würden sich der vermeintlichen kirchenrechtlichen Geschlossenheit zunehmend entziehen. Prinzipiell sah Stoeckl drei Reaktionsformen der Kirche auf die säkulare Mehrheitsgesellschaft: Kirchen könnten sich entweder "zurückziehen in die Binnengemeinschaft" und sich von der säkularen Gesellschaft abgrenzen; sie könnte in den "Angriffsmodus" gehen und einen "Cultur war" führen - oder aber sie arbeite an ihrer "Ambiguitätsfähigkeit" und entwickle Verfahren, um mit Differenzen umzugehen.
Die Kanzlerin der Diözese Innsbruck, Magdalena Bernhard, gab Einblicke in die vielfältigen kirchenrechtlichen Anwendungsformen und ihre Grenzen in der Praxis. Insgesamt gelte es, "die Grenzen für die Pastoral so weit wie möglich zu fassen, ohne das Recht zu brechen oder Rechtssicherheit zu gefährden". So notwendig Einzelfalllösungen im Konkreten oft sind, so wichtig sei es zugleich, für alle Seiten dabei dennoch Rechtssicherheit zu schaffen. Im Blick auf das kirchliche Personalmanagement sah Bernhard eine wichtige Aufgabe darin, das kirchliche Ehrenamt zu stärken und sicher zu stellen. Dazu zähle auch eine Klärung, welche Formen an Partizipation von Laien in Leitungsämtern möglich seien und welche nicht.
Die Podiumsdiskussion fand im Rahmen der 14. Deutsch-Österreichischen Kirchenrechtstagung statt, zu der vom 23. bis 25. Februar internationale Experten unter dem Titel "Zukunft der Kirche in der säkularen Gesellschaft. Kirchenrechtliche Herausforderungen gesellschaftlicher Transformationsprozesse" an der Universität Wien diskutierten.
Pastoraltheologe an der Uni Tillburg bei einer Podiumsdiskussion am 24. Februar 2026 in Wien
Religionssoziologin von der LUISS-Universität Rom bei einer Podiumsdiskussion am 24. Februar 2026 in Wien
Wiener Kirchenrechtler bei einer Podiumsdiskussion am 24. Februar 2026 in Wien
Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz bei einer Podiumsdiskussion am 24. Februar 2026 in Wien
Podium am 24. Februar 2026 an der Uni Wien - v.l.: Andreas Kowatsch (Uni Wien), Kristina Stoeckl (Rom), Jan Loffeld (Tillburg), Magdalena Bernhard (Innsbruck), Martin Rehak (München), Peter Schipka (Bischofskonferenz)
In Rom lehrende österreichische Wissenschaftlerin bei Kirchenrechtstagung in Wien: Globale "culture wars" prägen Debatten über Familie, Abtreibung und Religionsfreiheit
Deutsch-Österreichische Kirchenrechtstagung mit Religionssoziologin Stoeckl, Pastoraltheologe Loffeld und Kirchenrechtler Ohly - Podiumsdiskussion mit Bischofskonferenz-Generalsekretär Schipka am 24. Februar